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GOT


Alle niedergelassenen Tierärztinnen und Tierärzte sind gesetzlich verpflichtet , die (Mindest-)sätze der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) einzuhalten.

Informationen dazu:

BMEL passt Tierärztegebührenordnung an modernste Untersuchungsverfahren an.

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